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Referentin/Referent (m/w/d) im Bereich Aufsicht in der FG 51 Arzneimittelsicherheit und -versorgu...

Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen · Münster

52.661 € – 74.849 € pro Jahr · Veröffentlicht am 21. Oktober 2026

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Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin (Juristin)/ einen Referenten (Jurist) (m/w/d) im Bereich

Aufsicht für die Fachgruppe 51 „Arzneimittelsicherheit und -versorgung,

Drogenkonsumräume und Diamorphinambulanzen“.

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für

Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz),

Düsseldorf und Münster.

Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von

Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der

Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das

LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.

Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und

Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische

Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und

Wissenstransfer und ist die zentrale Unterstützungseinheit bei der

Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die

Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.

Die Fachgruppe 51 „Arzneimittelsicherheit und -versorgung, Drogenkonsumräume und Diamorphinambulanzen“ gehört zur Abteilung Pharmazie des LfGA NRW. Ein

Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Aufsicht über die Durchführung der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die Unteren Gesundheitsbehörden mit rund 80 Amtsapothekerinnen und Amtsapothekern in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus nimmt die Fachgruppe Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die

Unteren Gesundheitsbehörden der 53 Kreise und kreisfreien Städte nach dem ÖGDG

NRW sowie der Überwachung von Drogenkonsumräumen und Diamorphinambulanzen wahr.

Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:

  • Sie nehmen schwerpunktmäßig juristische Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht

über die Unteren Gesundheitsbehörden wahr. Hierzu gehören insbesondere die rechtliche Begleitung und Bewertung der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die zuständigen Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker;

  • daneben bearbeiten Sie rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der

Überwachung von Drogenkonsumräumen und Diamorphinambulanzen. Sie prüfen komplexe Sachverhalte, entwickeln rechtssichere und praxisorientierte Lösungen und erstellen Stellungnahmen, Bescheide und sonstige rechtliche Bewertungen;

  • Sie beraten die Leitung und die Fachgruppen der Abteilung Pharmazie in

rechtlichen Fragestellungen. Bei Bedarf unterstützen Sie darüber hinaus die

Behördenleitung und andere Abteilungen des LfGA NRW bei der Bearbeitung von

Rechtsangelegenheiten;

  • die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des LfGA NRW kann

ebenfalls zu Ihren Aufgaben gehören.

Fachliches Anforderungsprofil:

Zwingend erforderlich sind

  • abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium und die

Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen);

  • ausgeprägte Affinität zum öffentlichen Verwaltungsrecht.

Idealerweise ergänzen Sie dies durch

  • Berufserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst;
  • Erfahrungen in der Fach- oder Rechtsaufsicht;
  • vertiefte Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie

Kenntnisse im Arzneimittel-, Apotheken- oder Betäubungsmittelrecht;

  • Erfahrungen im Gesundheitswesen oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst;

Bereitschaft, sich zügig und vertieft in die besonderen Rechtsgebiete der

Fachgruppe einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.

Persönliches Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen - auch in Schriftsätzen- über eine hohe sprachliche und

zielgruppenadäquate Kompetenz sowie über eine ausgeprägte Kommunikations- und

Konfliktfähigkeit;

  • Sie sind in der Lage, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich und

praxisorientiert aufzubereiten und fachlich fundierte Lösungen zu entwickeln;

  • Sie haben Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und komplexe

juristische Fragestellungen an der Schnittstelle von Pharmazie, Recht und öffentlicher Verwaltung zu bearbeiten.;

  • Sie besitzen eine schnelle Auffassungsgabe und eine gute Urteilsfähigkeit;
  • Sie sind entscheidungsfreudig und besitzen Durchsetzungsvermögen;
  • Sie besitzen eine hohe soziale Kompetenz, Belastbarkeit und eine

selbstständige, ergebnisorientierte und engagierte Arbeitsweise.;

  • Sie haben Freude an der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen

Fachdisziplinen und Kooperationspartnern.

Wir bieten:

  • eine sinnstiftende Tätigkeit für die Themenfelder Gesundheit und

Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen;

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst einschließlich

einer Zusatzversorgung (VBL) sowie einer jährlichen Sonderzuwendung

(„Weihnachtsgeld“) für Tarifbeschäftigte;

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von

Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage);

  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf;
  • Onboarding und umfassende Angebote für Ihre Personalentwicklung;
  • ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit hoher

Selbständigkeit in einem kollegialen und dynamischen Team;

  • ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement sowie
  • eine gute ÖPNV-Anbindung und kostenlose Parkmöglichkeiten.

Allgemeine Hinweise

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen

Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des

Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im

Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungsverfahren

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist (s. oben rechts) mit aussagekräftigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei(max. 10 MB) unter

Angabe der internen Kennziffer(bitte nur diese Zahlenkombination in die

Betreff-Zeile eintragen) an:

Bewerbungsunterlagen, die in anderen Dateiformaten übersandt werden, können leider ebenso wenig berücksichtigt werden wie nach Ablauf der Frist eingehende

Bewerbungen. Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen

Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen ebenfalls vom

Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das

Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Dieses Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; am weiteren Verfahren nehmen Sie dann jedoch nicht mehr teil.

Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter:www.lfga.nrw.de/8501594

Ihre Ansprechpartner/innen

Name: Dr. Matthias Heuermann (Fragen zum Aufgabengebiet)

E-Mail:

Telefon: 0234-41692-5000

Name: Dominika Knura (Fragen zum Auswahlverfahren)

E-Mail:

Telefon: 0234 41692-1212

Noch bewerben bis: 15.11.2026

Originalanzeige: www.arbeitsagentur.de