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Sachbearbeiter Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen · Germany

Praktikum · Veröffentlicht am 30. Oktober 2026

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Sachbearbeiter Betriebs- und Heizkostenabrechnung

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8. Oktober 2026

Sachbearbeiter Betriebs- und Heizkostenabrechnung (m/w/d)

Ort: Hannover

Sie wollen gestalten statt nur verwalten? Willkommen in unserer Welt der Immobilienwirtschaft! Zur Verstärkung unseres Teams im Bereich Betriebswirtschaft suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Sachbearbeiter Betriebs- und Heizkostenabrechnung (m/w/d). Zahlen im Blick. Verantwortung übernehmen. Prozesse mitgestalten. Vollzeit (37 Std./Woche) oder Teilzeit I Hannover I mobiles Arbeiten möglich.

Mehr erfahren

2026-10-08-Ostland-Betriebskosten_neu.pdf

Drücken Sie ENTER um mit der Suche zu beginnen.

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.

Leibnizufer 19

D-30169 Hannover

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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Epilepsie abgesicherter Modus

Epilepsie abgesicherter Modus

Dämpft Farbe und entfernt Blinzeln

Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.

ADHS-freundlicher Modus

ADHS-freundlicher Modus

Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration

Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.

Blindheitsmodus

Blindheitsmodus

Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader

Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.

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Bilder ausblenden

Lesehilfe

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Virtuelle Tastatur

Navigationstasten

Sprachnavigation

Einstellungen zurücksetzen Für immer verstecken vdw-online.de Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. (vdw Niedersachsen Bremen) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsverordnung (BFV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549, die als Grundlage der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG gilt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:

PDF-Dokumente und Broschüren: Ältere und zum Teil umfangreiche PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Tags, Alternativtexte oder Strukturinformationen).

Alternativtexte: Einige Bilder auf der Website verfügen noch nicht über beschreibende Alternativtexte.

Kontrastverhältnisse: Einzelne grafische Elemente und Textbereiche erfüllen nicht vollständig die empfohlenen Mindestkontraste.

Tastaturbedienbarkeit: Einige interaktive Elemente, wie eingebettete Karten oder Formulare, sind mit der Tastatur nicht vollständig zugänglich.

Unsere Maßnahmen zur Verbesserung

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit auf www.vdw-online.de. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben sowie an etablierten Best Practices der barrierefreien Gestaltung. Neue Inhalte und Funktionen werden bereits nach barrierefreien Kriterien entwickelt oder geprüft.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung der Website mithilfe anerkannter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE, axe, BITV-Testprüfung).

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, mindestens einmal jährlich.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Anmerkungen und Fragen zur Barrierefreiheit?

Dann wenden Sie sich bitte an:

vdw Niedersachsen Bremen e. V.

Leibnizufer 19

D-30169 Hannover

Telefon:

E-Mail:

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem BFSG

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 522 – Schlichtungsstelle BFSG

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Telefon:

E-Mail:

Website: www.schlichtungsstelle-bfsg.de

Originalanzeige: vdw-online.de