FullTime with Benefits

Rentner beschäftigen: Was Arbeitgeber beachten sollten

Impulse Soziale Dienste GmbH · Germany

Befristet · Veröffentlicht am 2. November 2026

Auf der Originalseite bewerbenIn FullTime with Benefits öffnen

Mobile Search Bar

Unternehmerwissen

Gratis Newsletter

Praxisnah, unabhängig, auf den Punkt.

77 ChatGPT-Hacks

Hol dir jetzt das Gratis-Hackbook

77 ChatGPT-Hacks

Hol dir jetzt das Gratis-Hackbook

Alle Beiträge im Online-MagazinEchte Unterstützung für dich und dein Unternehmen: Unsere Redaktion recherchiert für dich die wichtigsten Infos, besten Fallbeispiele und Tools rund um Unternehmertum & Führungsalltag.

Selbstmanagement

Zeitmanagement

Stressmanagement

Kommunikationstechniken

Ziele erreichen

Personal

Recruiting

Motivation

Konfliktmanagement

Arbeitsrecht

Organisation

Künstliche Intelligenz

Prozessmanagement

Krisenmanagement

Meetings

Strategie

Marketing

Finanzen

Zur kompletten Themenübersicht

Meine impulseExklusiv für unsere Mitglieder im geschützten Bereich – weiterführende Recherchen, Webinare mit Experten, Tutorials, praktische Tools & Checklisten für den Arbeitsalltag und ehrlicher Austausch im Unternehmensnetzwerk.

Downloads

Events

Mediathek

KI-Tools

Forum

Magazin-Archiv

Mitgliedschaft

Kostenlose Liste

55 Fragen, die den Erfolg deiner Firma sichern

Kostenlose Liste

55 Fragen, die den Erfolg deiner Firma sichern

Mitglied werdenWie bringt impulse dich und dein Unternehmen weiter? Inhalte, Preise, Vorteile – unsere Mitgliedschaft im Überblick

Das sagen unsere MitgliederWas bringt das impulse-Netzwerk? Erfolgsgeschichten & Bewertungen

TeamzugängeWeiterbildung für dein Team mit ausgewählten Inhalten ist inklusive

Kontakt

FAQFinde Antworten auf die wichtigsten Fragen zur impulse-Mitgliedschaft

Schon Mitglied? Hier einloggen

Akademie

KI-Beratung & Inhouse-Trainings

Bring KI in dein Unternehmen – und nimm dein ganzes Team mit

KI-Beratung & Inhouse-Trainings

Bring KI in dein Unternehmen – und nimm dein ganzes Team mit impulse-AkademieSeminare, Online-Workshops, Inhouse-Beratung und Jahresprogramme für Unternehmerinnen & Unternehmer und Führungskräfte. Praxisnah, 100% umsetzbar

Unsere ThemenKI-Kompetenz für dich und dein Team, KI-Strategie-Beratung, Mitarbeiterführung, Marketing

Gesellschafter-KompetenzDas Jahresprogramm für 18- bis 25-Jährige aus Unternehmerfamilien

Workshops für MitgliederIm vertrauten Kreis noch tiefer in wichtige Themen einsteigen

Über

B2B Eventlocation

Das schönste Büro Hamburgs? Unser MachWerk kannst du auch mieten

B2B Eventlocation

Das schönste Büro Hamburgs? Unser MachWerk kannst du auch mieten

Über unsWer macht das hier alles – und warum? Erfahre alles über die Geschichte von impulse, unsere wichtigsten Werte und Ziele

Team

Karriere

MachWerk mieten

Mediadaten

Presse

Impressum

Kontakt

Meine impulse

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Meine impulseDein geschützter Mitgliederbereich mit exklusiven Inhalten: weiterführende Recherchen, Webinare mit Experten, praktische Tools für den Arbeitsalltag & ehrlicher Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Downloads

Events

Mediathek

KI-Tools

Forum

Mitgliederliste

Magazin-Archiv

Mein ProfilHier findest du alle Infos und Einstellungen rund um deine Mitgliedschaft – vom Profilbild über die Adressänderung bis zur Änderung der Zahlungsweise.

Profil

Einstellungen

Teamzugänge

Ausloggen

Einloggen

Meine impulse

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Meine impulseDein geschützter Mitgliederbereich mit exklusiven Inhalten: weiterführende Recherchen, Webinare mit Experten, praktische Tools für den Arbeitsalltag & ehrlicher Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Downloads

Events

Mediathek

KI-Tools

Forum

Mitgliederliste

Magazin-Archiv

Mein ProfilHier findest du alle Infos und Einstellungen rund um deine Mitgliedschaft – vom Profilbild über die Adressänderung bis zur Änderung der Zahlungsweise.

Profil

Einstellungen

Teamzugänge

Ausloggen

Einloggen

Mobile Search Bar

Unternehmerwissen

Gratis Newsletter

Praxisnah, unabhängig, auf den Punkt.

77 ChatGPT-Hacks

Hol dir jetzt das Gratis-Hackbook

77 ChatGPT-Hacks

Hol dir jetzt das Gratis-Hackbook

Alle Beiträge im Online-MagazinEchte Unterstützung für dich und dein Unternehmen: Unsere Redaktion recherchiert für dich die wichtigsten Infos, besten Fallbeispiele und Tools rund um Unternehmertum & Führungsalltag.

Selbstmanagement

Zeitmanagement

Stressmanagement

Kommunikationstechniken

Ziele erreichen

Personal

Recruiting

Motivation

Konfliktmanagement

Arbeitsrecht

Organisation

Künstliche Intelligenz

Prozessmanagement

Krisenmanagement

Meetings

Strategie

Marketing

Finanzen

Zur kompletten Themenübersicht

Meine impulseExklusiv für unsere Mitglieder im geschützten Bereich – weiterführende Recherchen, Webinare mit Experten, Tutorials, praktische Tools & Checklisten für den Arbeitsalltag und ehrlicher Austausch im Unternehmensnetzwerk.

Downloads

Events

Mediathek

KI-Tools

Forum

Magazin-Archiv

Mitgliedschaft

Kostenlose Liste

55 Fragen, die den Erfolg deiner Firma sichern

Kostenlose Liste

55 Fragen, die den Erfolg deiner Firma sichern

Mitglied werdenWie bringt impulse dich und dein Unternehmen weiter? Inhalte, Preise, Vorteile – unsere Mitgliedschaft im Überblick

Das sagen unsere MitgliederWas bringt das impulse-Netzwerk? Erfolgsgeschichten & Bewertungen

TeamzugängeWeiterbildung für dein Team mit ausgewählten Inhalten ist inklusive

Kontakt

FAQFinde Antworten auf die wichtigsten Fragen zur impulse-Mitgliedschaft

Schon Mitglied? Hier einloggen

Akademie

KI-Beratung & Inhouse-Trainings

Bring KI in dein Unternehmen – und nimm dein ganzes Team mit

KI-Beratung & Inhouse-Trainings

Bring KI in dein Unternehmen – und nimm dein ganzes Team mit impulse-AkademieSeminare, Online-Workshops, Inhouse-Beratung und Jahresprogramme für Unternehmerinnen & Unternehmer und Führungskräfte. Praxisnah, 100% umsetzbar

Unsere ThemenKI-Kompetenz für dich und dein Team, KI-Strategie-Beratung, Mitarbeiterführung, Marketing

Gesellschafter-KompetenzDas Jahresprogramm für 18- bis 25-Jährige aus Unternehmerfamilien

Workshops für MitgliederIm vertrauten Kreis noch tiefer in wichtige Themen einsteigen

Über

B2B Eventlocation

Das schönste Büro Hamburgs? Unser MachWerk kannst du auch mieten

B2B Eventlocation

Das schönste Büro Hamburgs? Unser MachWerk kannst du auch mieten

Über unsWer macht das hier alles – und warum? Erfahre alles über die Geschichte von impulse, unsere wichtigsten Werte und Ziele

Team

Karriere

MachWerk mieten

Mediadaten

Presse

Impressum

Kontakt

Meine impulse

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Jetzt neu für Mitglieder

Unsere KI-Tools nehmen dir die Arbeit ab – entdecke jetzt Rechtsassistent, Newsletter-Schreiber und mehr

Meine impulseDein geschützter Mitgliederbereich mit exklusiven Inhalten: weiterführende Recherchen, Webinare mit Experten, praktische Tools für den Arbeitsalltag & ehrlicher Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Downloads

Events

Mediathek

KI-Tools

Forum

Mitgliederliste

Magazin-Archiv

Mein ProfilHier findest du alle Infos und Einstellungen rund um deine Mitgliedschaft – vom Profilbild über die Adressänderung bis zur Änderung der Zahlungsweise.

Profil

Einstellungen

Teamzugänge

Ausloggen

/Unternehmerwissen

/Personal

/

Rentner beschäftigen: Was Arbeitgeber beachten sollten

Rentner beschäftigen

7 Wege, wie Sie Ruheständler anstellen können

Ob als Minijobber oder über die Flexi-Rente: Rentner zu beschäftigen kann Firmen helfen, Know-how im Unternehmen zu halten. Worauf Arbeitgeber unbedingt achten sollten.

12. Juni 2024, 08:03 Uhr , von Verena Bast und Catalina Schröder

Arbeitsrecht Recruiting

Kommentieren

Wer als Arbeitgeber Rentner und Rentnerinnen beschäftigen will hat verschiedene Möglichkeiten.

© Nora Carol Photography / Moment RF / Getty Images

Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag

1. Beschäftigung von Rentnern über die Flexi-Rente

Definition

Vorteile der Flexi-Rente

Voraussetzungen

Vorsicht bei Vertragsänderungen

Fristen

2. Beschäftigung von Rentnern als Mini- oder Midijobber

3. Beschäftigung von Rentnern in Teil- oder Vollzeit

4. Kurzfristige Beschäftigung von Rentnern

5. Rentner befristet beschäftigen

Befristeten Arbeitsvertrag mit einem Rentner verlängern

6. Rentner unbefristet beschäftigen

7. Rentner als freie Mitarbeitende oder Berater beschäftigen

Höhe des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung (SV)

Welche Sozialabgaben Rentner zahlen müssen

Immer mehr Menschen arbeiten auch im Rentenalter weiter. Für Arbeitgeber können sie ein wertvoller Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel sein. Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten , wie sie Rentner und Rentnerinnen beschäftigen können:

als Mini- oder Midijobber in Teil- oder Vollzeit über eine kurzfristige Beschäftigung über die Flexi-Rente befristet unbefristet als freie Mitarbeiter oder Berater

Was Unternehmen und Rentner bei den jeweiligen Varianten beachten sollten.

Flexi-Rente

Was ist die Flexi-Rente?

„Mit der sogenannten Flexi-Rente können Arbeitgeber Mitarbeiter auch über das Renteneintrittsalter hinaus befristet beschäftigen und müssen dafür nicht einmal einen Grund angeben“, erklärt Michael Huth, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei dhpg in Köln. Juristen sprechen hier von einer sachgrundlosen Befristung. Würde der Rentner oder die Rentnerin einfach über den Rentenbezug hinaus unbefristet weiterbeschäftigt, wäre er bis ins hohe Alter kaum kündbar, da immer ein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (siehe verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung) vorliegen müsste.

Arbeitgeber sollten daher – wenn möglich – die Befristungsmöglichkeiten der Flexi-Rente bei der Beschäftigung von Rentnern oder Rentnerinnen nutzen. Denn wenn sie den Vertrag wirksam befristen, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem vereinbarten Ablaufdatum.

Welchen Vorteil bietet die Flexi-Rente für Arbeitgeber, die Rentner beschäftigen wollen?

Ein großer Vorteil der Flexi-Rente: Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag des Rentners oder der Rentnerin beliebig oft und ohne Angabe von Gründen verlängern und weiter befristen. So können beide sich Stück für Stück vortasten und beispielsweise einfach immer wieder Halbjahres- oder Jahresverträge schließen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Flexi-Rente erfüllt sein?

Damit Arbeitgeber die Flexi-Rente nutzen und Rentner weiter beschäftigen können, müssen drei Punkte erfüllt sein:

Im Arbeits- oder Tarifvertrag muss stehen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Gibt es diesen Passus nicht, läuft der Arbeitsvertrag einfach unbefristet weiter. Eine Befristung mittels Flexi-Rente ist in diesem Fall nicht möglich.

Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin muss noch bestehen. Stellt ein Unternehmen einen Rentner oder eine Rentnerin neu ein oder holt es einen früheren Mitarbeitenden, der bereits in Rente ist, zurück, ist diese besondere sachgrundlose Befristung über die Flexi-Rente nicht möglich.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze schriftlich vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt statt zum Rentenbeginn enden wird.

Vorsicht bei Vertragsänderungen

Wichtiger Hinweis für die schriftliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit dem Rentner oder der Rentnerin: „Als Arbeitgeber darf ich die Zusammenarbeit in dieser schriftlichen Vereinbarung nur verlängern, aber nicht verändern“, sagt Arbeitsrechtler Michael Huth. Enthält das Schriftstück weitere Änderungen am Arbeitsvertrag – beispielsweise die Abmachung über eine Gehaltserhöhung oder die Einigung, dass der Rentner oder die Rentnerin in Teilzeit weiterarbeiten wird – kann die neue Befristung von einem Gericht als unwirksam gewertet werden. „Der Arbeitsvertrag ist dann weiterhin gültig“, erklärt Huth. „Die Befristung ist allerdings unwirksam – und Sie beschäftigen dann plötzlich unbefristet einen Rentner.“

Natürlich bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass eine Gehaltserhöhung ausgeschlossen ist oder ein Rentner oder eine Rentnerin nicht in Teilzeit weiterarbeiten darf. „Wichtig ist in solchen Fällen nur, dass Sie die Gehaltserhöhung unabhängig von der Verlängerungsvereinbarung treffen. Dafür kann eine Lücke zwischen beiden Vereinbarungen zumindest ein Indiz sein“, sagt Huth.

Schließen Sie die Teilzeit-Vereinbarung oder die Vereinbarung über eine Gehaltserhöhung also beispielsweise ein halbes Jahr vor oder nachdem Sie sich mit Ihrem Mitarbeitenden auf eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter geeinigt haben. Exakte Fristen, wie weit die Vereinbarungen auseinanderliegen müssen, gibt es laut Huth nicht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht empfiehlt in etwa ein halbes Jahr.

Bei der schriftlichen Formulierung der Verlängerung können Sie sich an den Gesetzestext halten: „Dort steht, dass man den Beendigungszeitpunkt über das Erreichen der Altersgrenze hinausschiebt“, sagt Huth.

Welche Fristen müssen Arbeitgeber beachten?

Das Gesetz sieht keine zeitliche Grenze vor. Die Verlängerung muss nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Anzeige

Geschäftsreisen effektiv planen

Wer Buchung, Mobilität, Absicherung und Abrechnung clever aufeinander abstimmt, schafft mehr Raum für das eigentliche Ziel der Reise.

Hier lesen

Beschäftigung von Rentnern als Mini- oder Midijobber

Die meisten noch erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner arbeiten auf Minijob-Basis. Das bedeutet, dass sie 2024 bis zu 538 Euro im Monat verdienen dürfen. Zahlt der Betrieb den Mindestlohn von 12,41 Euro, dürfen sie also bis zu 10 Stunden in der Woche arbeiten.

Wer mehr als 538 Euro und weniger als 2000 Euro verdient, hat einen Midijob und zahlt nur reduzierte Beiträge zu den Sozialversicherungen. Für den Mitarbeiter steigen die Beiträge in diesem Bereich nach und nach auf das volle Abgabenniveau an, das bei einem Gehalt von 2000 Euro erreicht wird. Im Gegenzug müssen Arbeitgeber für Beschäftigte bis zu einem Verdienst von 2000 Euro höhere Beiträge abführen.

Zahlt der Betrieb den Mindestlohn von 12,41 Euro, dürfte er den Rentner oder die Rentnerin also maximal 40 Stunden beschäftigen, um nicht über die 2000-Euro-Schwelle zu kommen.

Hat eine Firma mindestens zehn Beschäftigte und ist der Mini- oder Midijobber seit mindestens sechs Monaten im Betrieb, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Ebenfalls nach sechs Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Vorher können beide Seiten eine kürzere Frist vereinbaren, die mindestens zwei Wochen beträgt. Tun sie dies nicht, gilt auch hier schon eine Frist von vier Wochen.

Beschäftigung von Rentnern in Teil- oder Vollzeit

Arbeitgeber können Rentner und Rentnerinnen sowohl in Teil- als auch in Vollzeit beschäftigen. Oft wünschen sich Rentner, weniger zu arbeiten. Dann sollten Sie jedoch die Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung des Rentners wie zuvor erläutert von der Teilzeitvereinbarung trennen.

Kurzfristige Beschäftigung von Rentnern

Neben der klassischen Form des Mini- oder Midijobs gibt es auch die sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Dabei handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein befristet wird: auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate im Kalenderjahr. Dann fallen zwar reguläre Lohnsteuern an, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Viele Firmen nutzen diese Form der Beschäftigung, um Auftragsspitzen abzufangen, beispielsweise im Weihnachtsgeschäft oder rund um Ostern.

Rentner befristet beschäftigen

Wer als Arbeitgeber Mitarbeitende über den Rentenbezug hinaus weiterbeschäftigen will, kann die Flexi-Rente nutzen (siehe oben). Für Rentner oder Rentnerinnen, die noch nie im Unternehmen gearbeitet haben, gilt dasselbe wie für andere Beschäftigte: Für maximal zwei Jahre ist es möglich, sie ohne einen Sachgrund befristet zu beschäftigen. Innerhalb dieser zwei Jahre können Sie den befristeten Arbeitsvertrag mit einem Rentner bis zu drei Mal verlängern.

Wie können Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Rentner verlängern?

Nach den zwei Jahren brauchen Arbeitgeber einen Sachgrund, wenn sie den Rentner oder die Rentnerin weiter beschäftigen wollen. Ein Sachgrund kann eine Elternzeitvertretung oder die Vertretung eines längerfristig erkrankten Mitarbeiters sein.

Noch schwieriger wird es, wenn Sie einen Rentner oder eine Rentnerin wieder einstellen wollen, der zuvor schon mal im Unternehmen gearbeitet. Dann brauchen Sie von Anfang an zwingend einen Sachgrund für eine Befristung. Haben Sie den nicht oder erkennt ein Gericht diesen nicht an, gilt der Vertrag unbefristet.

Rentner unbefristet beschäftigen: Darauf sollten Sie achten

Natürlich ist es auch möglich, einen Rentner oder eine Rentnerin unbefristet zu beschäftigen. Haben Sie einen unbefristeten Vertrag geschlossen, brauchen Sie einen verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund für eine Kündigung.

In Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sieht das anders aus. Dort gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Inhaberinnen und Inhaber von Kleinbetrieben haben es also grundsätzlich leichter, Mitarbeitern zu kündigen, sagt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Seitz in München. Trotzdem gibt es Regeln, an die Sie sich halten müssen. Auch für Chefs in Kleinbetrieben gilt: „Sie können nicht wie wild kündigen“, sagt Bürger. „Die Arbeitnehmer sind nicht völlig schutzlos.“ Der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb fällt jedoch deutlich geringer aus.

Wer diese Form der Beschäftigung wählt, sollte daher ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zu den eigenen Mitarbeitenden haben. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollten sich sicher sein, dass beide Seiten Schwierigkeiten offen ansprechen können, daraus gegebenenfalls Konsequenzen ziehen und das Arbeitsverhältnis beenden.

Mehr zum Thema

Rentner beschäftigen

Ruheständler im Team – zwei Erfolgsrezepte, wie es gelingen kann

Recruiting-Strategie

Azubis auf dem Sportplatz finden – so gelingt’s

KI im Recruiting

Wie KI die Suche nach passenden Mitarbeitenden verkürzt

Beratervertrag als Rentner oder freie Mitarbeitende

Außerdem ist es möglich, einen Rentner oder eine Rentnerin als freie Mitarbeitende zu beschäftigen oder einen Beratervertrag als Rentner aufzusetzen. Dann besteht jedoch die Gefahr, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt, wenn er zum Beispiel genau die Arbeiten übernimmt, die er vorher als Arbeitnehmer ausgeübt hat und er in die Abläufe des Unternehmens eingegliedert ist. Dies kann zu hohen Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Um solche Risiken zu vermeiden, müssen Sie darauf achten, dass der Rentner oder die Rentnerin möglichst weisungsfrei agieren kann und dass er nicht in die Abläufe im Unternehmen eingegliedert ist. Sie müssen sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können. Sie dürfen nicht in Urlaubs- oder Dienstpläne aufgenommen werden und kein eigenes Büro haben. Chefs und Chefinnen sollten also möglichst alles vermeiden, das darauf hindeutet, dass sie wie fest angestellte Mitarbeitende beschäftigt sind. Im Vertrag sollten Sie möglichst konkret seine Aufgabe beschreiben.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der Beschäftigung von Rentnern in der Sozialversicherung?

Mit Blick auf die Sozialabgaben macht es für Unternehmerinnen und Unternehmer keinen Unterschied, ob ein festangestellter Mitarbeitender bereits in Rente ist oder nicht: Sie müssen für alle in Teil- und Vollzeit Beschäftigten Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und auch Rentenversicherungsbeiträge abführen. „Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Unternehmer lieber einen 68-jährigen Rentner einstellen, weil sie dadurch Sozialabgaben sparen. Ein jüngerer Arbeitnehmer, der dem Arbeitsmarkt noch regulär zur Verfügung steht, käme dann vielleicht nicht zum Zuge und müsste unter Umständen Arbeitslosengeld beziehen“, erklärt Fachanwalt Michael Huth.

Welche Sozialabgaben zahlen Rentner?

Die Beschäftigten selbst müssen keine eigenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen, da sie als Rentner auch kein Arbeitslosengeld erhalten, falls sie ihren Job verlieren. Beiträge an die Rentenversicherung müssen sie nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze abführen. Danach können sie freiwillig weiter einzahlen, wodurch ihre Rente Jahr für Jahr steigt.

Rentner zu beschäftigen kann sinnvoll sein. Arbeitgeber können dabei die Flexi-Rente oder andere Möglichkeiten der Befristung eines Arbeitsvertrags mit Rentnern nutzen.

In eigener Sache

Nicht erst hinterher wissen, was du sagen wolltest.

Bereite dein Mitarbeitergespräch mit unserem Gratis-KI-Tool vor, tritt souveräner auf und sorge dafür, dass am Ende wirklich etwas passiert.

Jetzt kostenlos sichern

Mehr lesen über

Arbeitsrecht Recruiting

Soft Skills durch Nebenjob

Kellnern, Babysitten, Feuerwehr: Was Lebensläufe über Bewerber verraten

Nebenjobs und Ehrenämter können Hinweise auf Soft Skills geben, aber auch zu Fehlschlüssen verleiten. Ein Recruiting-Experte erklärt, wie du mit den richtigen Fragen herausfindest, was dahinter steckt.

Arbeiten aus dem Ausland

Digitale Nomaden beschäftigen: Wie es klappen kann, wann es zu komplex wird

Die Mitarbeiterin eines impulse-Mitglieds möchte lange aus dem Ausland arbeiten. Doch ist das arbeitsrechtlich sauber machbar? Und wenn ja, lohnt sich der Aufwand? Eine Fachanwältin ordnet ein.

Freelancer-Verträge

Freelancer-Verträge klar regeln: Worauf muss ich rechtlich achten?

Ein impulse-Mitglied fragt, was in Verträgen mit Freelancern stehen sollte. Ein Rechtsanwalt erklärt, welche Aspekte zur klaren und rechtssicheren Zusammenarbeit nicht fehlen dürfen.

Beliebte FAQs und Anleitungen aus den 6 Feldern unternehmerischer Herausforderungen

Selbstmanagement

Schlagfertigkeit

Abschalten lernen

Auf Unfreundlichkeit reagieren

Abwesenheitsnotiz

Vielredner stoppen

Personal

Check-in bei Meetings

Fragen an Bewerber

Weisungsrecht

Fehlzeitengespräch

Aufgaben ändern

Marketing

Texte besser formulieren

Verkaufspsychologie

Rabatt geben

Messeauftritt planen

Verkaufsgespräche abschließen

Organisation

Dankesschreiben

Warm-up vor Meetings

Grußformeln

Handlungsvollmacht

Ordnerstruktur

Finanzen

Steuern sparen als Unternehmer

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Preiskalkulation

Umsatzsteuervoranmeldung

Wartezeit Steuerbescheid

Strategie

GmbH-Gründung

Nachhaltigkeit im Unternehmen

Prioritäten setzen

Geschäftsübergabe

Bessere Entscheidungen treffen

Netzwerk und Know-how für Unternehmer

Nützliche Links impulse Mitglied werden:

Mitgliedschaft (FAQ)

Mitgliedschaften im Überblick

Premium-Mitgliedschaft

Mastermind-Mitgliedschaft impulse kennenlernen:

Über uns

Team

Redaktion

Themenübersicht

Karriere

Mediadaten impulse nutzen:

Akademie

Newsletter

Shop

Magazin-Archiv

App

Netiquette impulse folgen:

Rechtliches:

Impressum

Datenschutz

AGB

Media-AGB

MachWerk-AGB

Cookie-Einstellungen

Kundenbetreuung:

Telefon:

(Mo–Fr, 9–15 Uhr)

E-Mail:

Machwerk mieten

Copyright © 2026 Impulse Medien GmbH

×

Entdecke impulse Plus!

Du erhältst das impulse-Magazin? Dann melde dich mit deinem impulse-Kundenlogin an und entdecke : exklusive Inhalte für impulse-Mitglieder.

Jetzt anmelden

Was ist impulse Plus?

Mit sind alle Inhalte auf impulse.de gekennzeichnet, die exklusiv den impulse-Mitgliedern vorbehalten sind:

FAQs, Anleitungen, Praxis-Tipps und Fallstudien

Vorlagen und Checklisten zum Herunterladen

Audiodateien das digitale Unternehmer-Forum analoge und digitale Events

Wie erhalte ich Zugang zu impulse Plus?

impulse-Mitglieder erhalten Zugang zu impulse Plus, indem sie sich einloggen. Falls du nicht weißt, welche E-Mail-Adresse du hierfür bei impulse hinterlegt hast: Wir helfen dir gern – eine kurze Nachricht genügt. Kundenbetreuung kontaktieren

Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher nicht impulse-Mitglied sind, können hier mehr zur impulse-Mitgliedschaft erfahren.

Muss ich mich jedes Mal neu anmelden, wenn ich impulse Plus nutzen will?

Nein. Sobald du dich einmalig mit deinem Kundenlogin auf der Website angemeldet hast, bleibst du 180 Tage angemeldet und kannst auf alle impulse-Plus-Inhalte zugreifen.

Eine erneute Anmeldung ist in dieser Zeit nur nötig, wenn …

... du die Website auf einem anderen Gerät aufrufst.

... du die Website mit einem anderen Browser aufrufst.

... du die Cookies in deinem Browser löschst.

... du dich über den „Abmelden“-Link unter „Mein impulse“ abgemeldet hast.

Du verlierst den Zugang zu impulse Plus, wenn du nicht mehr impulse-Mitglied bist.

Noch kein impulse-Mitglied? Lerne uns kennen.

Anmelden

Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr …

Jetzt Mitglied werden

Originalanzeige: www.impulse.de