Vorsitzende Richterin / Vorsitzender Richter am Landgericht (m/w/d) bei dem Landgericht Berlin I
Polizei Berlin · Berlin
Vollzeit · Veröffentlicht am 6. November 2026 · Offen bis 4. Dezember 2026
Auf der Originalseite bewerben (öffnet in einem neuen Tab)In FullTime with Benefits öffnen
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt mehrere Stellen als Vorsitzende Richterin / Vorsitzender Richter am Landgericht (m/w/d) bei dem Landgericht Berlin I - besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen – Besoldungsgruppe: R 2 aus.
Arbeitsgebiet
Die Aufgabe besteht in der Leitung einer Kammer des Landgerichts Berlin I.
Anforderungen
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken. Dabei sollen Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts und des Schwerbehindertenrechts vorhanden sein und angewendet werden.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an beim Land Berlin beschäftigte Bewerberinnen und -bewerber.
Ansprechperson
Telefon:
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 16 - 2012/5/1 (24) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
04.12.2026
Hinweise
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Gemäß §§ 4, 5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.1068310.php
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Gemäß §§ 4, 5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.1068310.php
Responsibilities
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken. Dabei sollen Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts und des Schwerbehindertenrechts vorhanden sein und angewendet werden.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an beim Land Berlin beschäftigte Bewerberinnen und -bewerber.
Qualifications
Telefon:
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 16 - 2012/5/1 (24) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
04.12.2026
Originalanzeige: www.karriereportal-stellen.berlin.de
Auf der Originalseite bewerben (öffnet in einem neuen Tab)In FWB öffnen